Bildungsgang: Medizinische Fachangestellte (MFA)
Ansprechpartnerin:
OStR`in Britt Schwarzer
Bildungsgangleitung
Medizinische Fachangestellte (MFA)
Tel.: 02841 9369-0
Fax: 02841 936936
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Email:schwarzer a mercator-berufskolleg.de (a=@)
BERUFSBILD UND TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE:
Der Ausbildungsberuf der Arzthelferin ist seit 1965 staatlich anerkannt. Nach der Neuordnung 2006 ergeben sich teilweise neue Inhalte und eine neue Berufsbezeichnung (Medizinische Fachangestellte). Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eingangsvoraussetzungen:
Hauptschulabschluss
Unterricht:
In der Rangfolge der Lehrstellenwünsche für Mädchen / junge Frauen steht der Beruf der Arzthelferin / Medizinische Fachangestellte unter den Top FIVE.
Die Ausbildung findet bei einem niedergelassenen Arzt statt, während die theoretische Ausbildung in Fachklassen an staatlichen Berufsschulen erfolgt (duale Ausbildung). Die Berufsschule leistet eine theoretische Ausbildung auf der Grundlage der jeweils vorgeschriebenen Lehrpläne. Die auszubildende Arzthelferin soll ein über das in der Ausbildungspraxis erworbene spezielle Wissen hinausreichendes kaufmännisches und fachkundliches Grundwissen erhalten. Dies dient der Befähigung der beruflichen Mobilität.
Mit der Neuordnung und –gestaltung des Berufes der Medizinischen Fachangestellten (ehemals Arzthelferin) wird die Lernfelddidaktik die Grundlage der Ausbil-dung am Lernort Schule. Angehende Medizinische Fachangestellte, die im Sommer 2006 ihre Ausbildung beginnen, werden nach diesem neuen Lehrplan unterrichtet. Gelernt werden soll ausgehend von einer beruflichen Situation. Im Idealfall sollen Lernsituationen den Auszubildenden die Möglichkeit geben, eigene Lösungsstrategien zur Erschließung fachspezifischer Inhalte unter Nutzung aller möglichen Medien zu entwickeln. Fachbücher unterstützen die Auszubildenden durch systematische Darstellungen von Sachzusammenhängen, so dass sie eine Hilfe bei der Entwicklung möglicher Lösungen darstellen.
Die Anzahl der Unterrichtsfächer wurde reduziert. Die Inhalte der Bündlungsfächer verdeutlichen den Zusammenhang der Arbeits- und Geschäftsprozesse in den gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern. Den neuen Fächern wurden Lernsituationen zugeordnet.
- Medizinische Assistenz bündelt die Lernfelder, die sich auf medizinische Hand-lungsabläufe, deren Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation der erbrachten Leistungen beziehen.
- Patientenbetreuung und Abrechnung werden Lernfelder zugeordnet, in denen die Betreuung der Patienten hinsichtlich des Leistungsangebots und die Dokumentation erbrachter Leistungen sowie deren Abrechnung unter Anwendung der Regelwerke und aktueller Medien im Vordergrund stehen. Kenntnisse und Erfahrungen über die Anwendung der entsprechenden Abrechnungsbestimmungen sollen erlangt werden.
- In dem Fach Wirtschafts- und Sozialprozesse soll ein grundlegendes Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge vermittelt werden. Die Auszubildenden sollen lernen, unter Beachtung ökonomischer, rechtlicher und ökologischer Gesichtspunkte fundierte Entscheidungen sowohl für sich als auch für die Arzt-praxis zu treffen.
- Im Fach Praxismanagement steht der adäquate Empfang des Patienten im Mittelpunkt. Die Organisation der Praxisabläufe bildet den Rahmen für den Umgang mit den Patienten. Die angehenden Medizinischen Fachangestellten tragen durch patientenorientierte Kommunikation und das Anbieten von Serviceleistungen zu einer langfristigen Patientenbindung bei. Zudem erlernen sie Patientendaten zu erfassen, zu bearbeiten und zu sichern.
Stundentafel:
| Berufsbezogener Lernbereich | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
| Medizinische Assistenz | 2 | 2 | 2 |
| Patientenbetreuung und Abrech-nung | 1,5 | 1,5 | 1 |
| Wirtschafts- und Sozialprozesse | 1,5 | 2/3 | 2/3 |
| Praxismanagement | 2 | 1,5 | 2 |
| Fremdsprachliche Kommunikation: Niederländisch | 1 | 1 | 1 |
| Differenzierungsbereich | # | # | # |
| Migrantenförderung | 1 | 1 | 1 |
| TV | 1 | 1 | 1 |
| Berufsübergreifender Bereich | # | # | # |
| Deutsch/Kommunikation | 1 | # | # |
| Religionslehre | # | 1 | # |
| Sport/Gesundheitsförderung | 2 | # | # |
| Politik/Gesellschaftslehre | # | 1 | # |
Prüfungsrelevante Fächer nach dem neuen Lehrplan werden die Fächer des Berufsbezogenen Lernbereichs außer Niederländisch.
Abschlussprüfungen:
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine zentrale Zwischenprüfung statt. Die Bedeutung dieser nur schriftlich abzulegenden Prüfung besteht darin, aufzuzeigen, ob die bis zum Zeitpunkt der Prüfung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind. Bestehen in einigen Ausbildungsbereichen Mängel, können diese bis zur Abschlussprüfung korrigiert werden. Das Ablegen der Zwischenprüfung ist eine formale Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung fließen nicht in die Abschlussprüfung ein. Auch wenn in vielen Prüfungsbereichen nicht ausreichende Leistungen erbracht werden, werden die Auszubildenden zur Abschlussprüfung zugelassen. Dies gilt sowohl für die Schülerinnen, die nach dem alten Lehrplan unterrichtet wurden, als auch für die Schülerinnen, die zukünftig nach dem neuen Lehrplan unterrichtet werden.
Die Abschlussprüfung ist zum Ende des dritten Ausbildungsjahres vor der jeweiligen Ärztekammer abzulegen. Die Abschlussprüfung ist nicht zentral. Für jeden Kammerbezirk wird eine eigene Abschlussprüfung erstellt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
In der schriftlichen Prüfung werden die Qualifikationen, Fertigkeiten und Kenntnisse aus den Bereichen der medizinischen und kaufmännischen Verwaltung, der Medizin und der Wirtschafts- und Sozialkunde (alter Lehrplan) oder Medizinische Assistenz, Patientenbetreuung und Abrechnung sowie Wirtschafts- und Sozialprozesse (neuer Lehrplan) geprüft.
Im Prüfungsfach Praktische Übungen, das mündlich durchgeführt wird, kann der Prüfling zeigen, wie er labortechnische, medizinische und verwaltungsmäßige Bearbeitungsvorgänge beherrscht. Zukünftig wird den Praktischen Übungen laut neuer Prüfungsordnung eine größere Bedeutung zukommen, indem sie länger dauern und dadurch auch stärker gewichtet werden.
Die schriftliche Prüfung kann auf Antrag des Prüflings um eine mündliche Prüfung in einzelnen Fächern ergänzt werden. Kann- und Mussprüfungen (Bestehensprüfungen) sind möglich.
Alle Prüfungen finden in den Räumen dieser Schule statt. Die Prüfungskommission setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie LehrerInnen zusammen.

