Gestreckte Prüfung für Kaufleute im Einzelhandel
Gestreckte Prüfung für Kaufleute im Einzelhandel
Ab dem 01.07.2009 gilt eine neue Ausbildungsordnung für Kaufleute im Einzelhandel. Die Verordnung sieht ein "gestreckte" Abschlussprüfung vor. Das bedeutet, die "Verkäuferprüfung wird mit 35% auf die Abschlussprüfung angerechnet und ist somit Bestandteil der Prüfung der Kaufleute im Einzelhandel.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Neuordnung:
Die Verordnung
http://www2.mercator-berufskolleg.de/lernmaterial/bg/bs/eh/news/KiEVOl09.pdf
und eine Präsentaion der Neuerungen
http://www2.mercator-berufskolleg.de/lernmaterial/bg/bs/eh/news/KIEneu.ppt

