Schulmitwirkung
Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz).
Schulmitwirkungsorgane
An der Gestaltung des Schulwesens wirken gemäß Schulgesetz verschiedene Organe mit, die im Folgenden aufgeführt sind.
Schulkonferenz
An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken (§ 65 Abs. 1 Satz 1 f. Schulgesetz).
Einladungen und Protokolle zur Schulkonferenz finden Sie hier!
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule (§ 72 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz). Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter (§ 72 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz).
Einladungen und Protokolle zur Schulpflegschaft finden Sie hier!
Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule; sie kann hierzu Anträge an die Schulkonferenz richten (§ 68 Abs. 2 Schulgesetz).
Einladungen und Protokolle zur Lehrerkonferenz finden Sie hier (LogIn erforderlich)!
Die Lehrerkonferenz wählt in geheimer und unmittelbarer Wahl für die Dauer von vier Schuljahren einen Lehrerrat (§ 69 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz).
Lehrerrat
Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten (§ 69 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz).
Weitere Informationen zum Lehrerrat finden Sie hier (LogIn erforderlich)!
Schülervertretung
Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr (§ 74 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz).
Weitere Informationen zur Schülervertretung finden Sie hier!
Schulgesetz und Allgemeine Dienstordnung
- Schulgesetz 2008 NRW
- Allgemeine Dienstordnung NRW
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg, Stand 01.07.2010
Termine:
Schulpflegschaft: 05.10.2010, 19:30 Uhr
Schulkonferenz: 26.10.2010, 19:00 Uhr

